Corona Einschränkungen ab dem 01.12.2021

anhand der rasanten Infektionsentwicklung gilt ab Mittwoch 1.12.2021 im Landkreis Gifhorn die Warnstufe 2 und damit für Sportanlagen im Innenbereich 2G+ und im Außenbereich 2G.
2G+ bedeutet nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen Testnachweis beim Betreten/ Nutzen der Anlage erbringen. Dieser Test kann entweder ein PCR-Test sein, ein Test im Testzentrum oder ein Schnelltest, der allerdings unter Aufsicht einer vom Betreiber/ Verein abgestellten Person durchgeführt werden muss. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren sind ausgenommen.

Maskenpflicht entfällt nur im Freien und bei der direkten Sportausübung. Keine Maskenpflicht bis 6 Jahre. FFP2-Masken oder KN95-Maske sind das vorgesehene Mittel.

Wir bitten um Einhaltung der Regeln.
Bei Fragen stehen ab 18 h Wiebke Vahl 017647660533 oder Anja Eggers 01716879466 zur Verfügung.